Reisemedizinische Beratung
Der überwiegende Teil der gesetzlichen Krankenversicherungen übernimmt Reiseimpfungen als sogenannte Satzungsleistung. Dies bedeutet, dass die reisemedizinische Beratung, Impfung und auch die Rezeption des Impfstoffes als Privatleistung erfolgt. Die Rechnungen reichen Sie bei ihrer Krankenkasse ein. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall vorher bei ihrer Krankenkasse.
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